Ablauf/Kosten

Nach der telefonischen Terminvereinbarung treffen wir uns für das Erstgespräch in meiner Praxis. Im Rahmen dieses Treffens lernen wir uns kennen; Sie erzählen mir, was Sie auf dem Herzen haben und was Sie zu mir führt. Nach unserem ersten Kennenlernen kann ich eine erste Einschätzung geben, ob weitere Gespräche sinnvoll sind und wie wir fortfahren. Sowohl gesetzliche als auch private Krankenkassen und Beihilfestellen erstatten insgesamt 5 probatorische Sitzungen ohne größeren bürokratischen Aufwand. In diesen Sitzungen finden wir heraus, ob wir zusammen passen und miteinander arbeiten können. Meistens geht es allerdings schneller, bis Patient und Therapeut gemeinsam zu der Entscheidung kommen, bei der Krankenkasse eine Psychotherapie zu beantragen.

Eine Kurzzeit-Therapie mit bis zu 25 Sitzungen kann bei gesetzlich versicherten Patienten in der Regel unbürokratisch beantragt werden. Für eine Langzeittherapie (50 bis 80 Sitzungen oder länger) muss durch den Therapeuten ein umfangreicher, anonymisierter Bericht für die Krankenkasse verfasst werden; dieser wird von einem externen Gutachter dahingehend überprüft, ob eine Psychotherapie indiziert, sinnvoll und erfolgversprechend ist.

Die Beihilfestellen haben sich diesem Verfahren der gesetzlichen Krankenkassen angeschlossen und fordern nach der fünften probatorischen Sitzung ebenfalls einen ausführlichen Bericht und einen Behandlungsplan. Der unkomplizierte und unbürokratische Weg einer Kurzzeit-Psychotherapie ist bei den Beihilfestellen in der Regel nicht möglich.

Privatpatienten bekommen die Kosten einer Psychotherapie in aller Regel ebenfalls erstattet; viele Privatkassen erstatten ein bestimmtes Stundenkontingent pro Jahr (etwa 20 oder 30 Sitzungen pro Jahr), einige Privatkassen bezahlen die ersten 25 Sitzungen unbürokratisch und fordern erst dann einen detaillierten Bericht.

Privatpatienten sollten die genaue Regelung innerhalb des Zeitraumes der ersten Sitzungen bei ihrer Krankenkasse abklären!